Überbrückungshilfe III - staatliche Förderung von Heizstrahlern bis 30.06.2021!

Überbrückungshilfe III - Unterstützung für die Verlagerung der Gastronomiebetriebe nach Außen


Die Bundesregierung hatte bereits Änderungen an der Überbrückungshilfe III angekündigt, um Unternehmen, die über einen langen Zeitraum von Schließungen betroffen sind, zu unterstützen. Nun wurden die FAQs des BMWi
angepasst.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebes in Außenbereiche gehören unter anderem auch die Anschaffung von Wärmestrahlern!

Förderfähig bis 30.06.2021:

Infrarot Heizstrahler

Gasheizstrahler


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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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